Stand: 20. April 2026 · Diese Erklärung aktualisiert sich automatisch mit jeder Änderung der Seite.

CTH Media ist bemüht, die Website www.cth-media.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit 28. Juni 2025 gilt, und den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zugänglich zu gestalten. Rechtliche Grundlage sind darüber hinaus das Hessische Gesetz über die digitale Barrierefreiheit sowie die EU-Richtlinie 2019/882.

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die gesamte Website unter der Domain www.cth-media.de einschließlich aller Unterseiten (Leistungen, Öffnungszeiten, Über uns, Kontakt, Impressum, Datenschutz und weitere rechtliche Dokumente).

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist nach unserer Überprüfung teilweise konform mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA und der BITV 2.0. Die nachstehend aufgeführten Punkte werden kontinuierlich verbessert.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Semantische HTML5-Struktur mit Landmark-Elementen (header, nav, main, footer)
  • Responsives Design für Bildschirmgrößen von Smartphone bis Desktop
  • Logische Tastatur-Navigation (Tab-Reihenfolge)
  • Hoher Farbkontrast der primären Text- und Interaktionselemente
  • Beschreibende Alt-Texte für dekorative Bilder (schrittweiser Ausbau)
  • Sprachliche Kennzeichnung der Seiten als Deutsch (lang="de")
  • Skalierbare Schriftgrößen (Browser-Zoom bis mindestens 200 % möglich)
  • ARIA-Labels an Aktions-Buttons (z. B. Telefon-Button, Hamburger-Menü)
  • Fokus-Sichtbarkeit bei interaktiven Elementen

Noch bestehende Einschränkungen

  • Einzelne dekorative Bilder verfügen noch nicht über ausführliche Alt-Texte
  • Die animierten Fade-in-Effekte reagieren noch nicht vollständig auf prefers-reduced-motion
  • Nicht alle PDF-Dokumente (Downloads) sind als barrierefreie PDFs ausgezeichnet
  • Externe eingebundene Inhalte (z. B. ConveyThis Übersetzung) folgen eigenen Barrierefreiheits-Standards

3. Ausnahme: Kleinstunternehmen nach § 3 BFSG

CTH Media ist ein Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission. Nach § 3 Abs. 3 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Erklärung wird dennoch freiwillig veröffentlicht, um höchstmögliche Zugänglichkeit anzustreben.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. April 2026 erstellt bzw. aktualisiert. Grundlage der Bewertung ist eine Selbstbewertung durch CTH Media in Anlehnung an BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA.

5. Feedback und Kontakt (Meldungen zu Barrieren)

Sie sind auf nicht barrierefreie Inhalte gestoßen oder benötigen Informationen in einer alternativen Form? Bitte kontaktieren Sie uns — wir bemühen uns um schnelle Abhilfe:

CTH Media – Inhaber Kamal Wahab
Krämerstraße 21
63450 Hanau
Telefon: +49 6181 5071471
E-Mail: info@cth-media.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung an:

  • Welche Seite (URL) bzw. welcher Inhalt betroffen ist
  • Art der Barriere (z. B. fehlender Alt-Text, unzureichender Kontrast)
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen

6. Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Marktueberwachungsbehoerde nach BFSG (Hessen):
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Abteilung Verbraucherschutz

7. Laufende Verbesserung

Wir prüfen und überarbeiten die Barrierefreiheit unserer Website regelmäßig. Bei jeder größeren inhaltlichen oder technischen Änderung der Website wird dieser Bericht aktualisiert. Das oben angegebene Datum „Stand“ spiegelt die letzte Überprüfung wider.

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